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Die Bundesregierung hat für die Kommunen ein Investitionsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro geschnürt. 5 Prozent der gesamten Summe dürfen Gemeinden aufwenden, um gemeinnützige Organisationen bei der Deckung gestiegener Energiekosten zu unterstützen.

Das Investitionsprogramm gliedert sich in zwei Bereiche:

  • 500 Millionen sind für die Erhöhung der Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energieträger vorgesehen
  • 500 Millionen sind für kommunale Investitionen vorgesehen, von Ortskernattraktivierungen bis zum neuen Schulhaus. Die Kriterien sind breit gefasst um einen vielseitigen Einsatz der Fördermittel zu ermöglichen.
Gemeinden können gemeinnützige Organisationen bei Energiekosten unterstützen

5 Prozent der Gelder aus dem Investitionsprogramm – also insgesamt 50 Millionen Euro – können an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche zur Deckung gestiegener Energiekosten vergeben werden. Bei Zuschüssen der Gemeinden an Organisationen sind keine Förderungen Dritter für Energiekosten zulässig.

Der Bund stellt 1 Mrd. € für Zweckzuschüsse an die Gemeinden zu Verfügung. Die Mittel teilen sich je zur Hälfte nach den Schlüssel Volkszahl und abgestuftem Bevölkerungsschlüssel auf (wie beim KIG 2020).

 

Zur Presseaussendung des Bundesministeriums für Finanzen