„Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, dann ist es nicht das Ende.“
Fernando Sabino
IGO-Jahresbericht-2020„Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, dann ist es nicht das Ende.“
Fernando Sabino
IGO-Jahresbericht-2020Die im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT versammelten Verbände haben sich im Namen ihrer mehr als 3000 Mitgliedsorganisationen bei der Bundesregierung für Ihre Bemühungen bedankt, den durch die Covid-19 Pandemie verursachten Schaden für ihre Mitglieder möglichst gering zu halten.
In einem Schreiben an Vizekanzler Kogler vom 10. Dezember stellt BÜNDNIS Sprecher Franz Neunteufl fest, dass von den vielen kleineren Vereinen überwiegend positive Rückmeldungen zur Abwicklung des NPO Unterstützungsfonds kommen. Bei großen gemeinnützigen Organisationen stellt sich die Situation aber differenzierter dar. Hier häufen sich auch Beschwerden.
Kritisiert werden die weit überschießenden Anforderungen bei der Abrechnung, die sichtlich keine Rücksicht auf die komplexen Strukturen dieser Organisationen nehmen und deshalb de facto unerfüllbar sind.
Noch schwerwiegender für die betreffenden Einrichtungen ist, dass viele von ihnen erst gar nicht anspruchsberechtigt sind, obwohl sie jedenfalls in Teilbereichen ebenfalls schwere Einnahmenverluste, bei gleichzeitig massiven Mehrbelastungen durch die aktuelle Krise, hinnehmen müssen.
Im Hinblick auf die gerade in Ausarbeitung befindliche Richtlinie für die angekündigte Verlängerung der Unterstützungsmaßnahmen wollen die BÜNDNIS Mitglieder deshalb den Vizekanzler zeitnah bei einem Gesprächstermin über die erwähnten Themen im einzelnen informieren und gemeinsam mit ihm nach vernünftigen und machbaren Lösungen suchen.
Das Europäische Parlament und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft haben sich diese Woche auf eine erhebliche Aufstockung des Budgets für das Programm „Justiz, Rechte und Werte“ von 0,8 auf 1,6 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021-2027 geeinigt.
Nach einer angedrohten Kürzung des Programms haben sich der europäische Dachverband European Civic Forum zusammen mit hunderten anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen – darunter die IGO – in einem offenen Brief an die europäische Kommission, das europäische Parlament, den Rat und an die Mitgliedsstaaten Anfang Juli für ein Budget ausgesprochen, das den Ambitionen dieses Programms entspricht. Das ist jetzt gelungen.
Mit dem Geld werden wie schon in der Vergangenheit Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützt, die sich für gemeinsame europäische Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Bewahrung der Grundrechte einsetzen. Die grundsätzlichen Überlegungen der Kommission dazu stammen bereits aus dem Mai 2018. Bis tatsächlich Projektanträge eingebracht werden können, müssen allerdings noch der mehrjährige Finanzrahmen im Parlament beschlossen und die Detailbestimmungen ausgearbeitet werden.
Fast zwei Monate hat es gedauert, bis sich die Regierung auch auf ein Hilfspaket für gemeinnützige Organisationen einigen konnte. Aber jetzt ist es so weit: Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel haben heute das Ergebnis ihrer Verhandlungen präsentiert, mit dem auch die Auswirkungen der Corona-Krise auf die zehntausenden Nonprofit-Organisationen in Österreich zumindest abgefedert werden sollen. Details lassen allerdings noch auf sich warten.
Der Antrag, der unmittelbar nach der Pressekonferenz von den Regierungsparteien im Parlament eingebracht wurde, zielt darauf ab, gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen Unterstützungsleistungen als privatwirtschaftliche Förderungen zu gewähren, damit diese in die Lage versetzt werden, ihre im öffentlichen Interesse gelegenen Tätigkeiten weiter zu erbringen. Konkret sind damit laut Kogler Zuschüsse zur Kostenabdeckung über einen Zeitraum von sechs Monaten und eine anschließende mögliche „Starthilfe“ zu verstehen, die allerdings noch nicht näher definiert ist.
Dazu wird ein „Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds“ eingerichtet und mit 700 Millionen Euro dotiert. Abgewickelt sollen die Förderungen von der Austrian Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS) werden, die sich dazu auch anderer Rechtsträger bedienen kann, wenn dies im Interesse der Einfachheit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit gelegen ist.
Die dafür erforderlichen Richtlinien, welche u.a. die Voraussetzungen für die Erlangung einer Förderung und die Berechnung der Höhe der Förderung samt der Anrechnung anderer staatlicher Leistungen regeln sollen, sind im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Verordnungsweg zu erlassen.
Das Gesetz soll im Plenum Ende Mai beschlossen werden, mit konkreten Informationen über die Modalitäten der Antragstellung und Auszahlung der Mittel ist bis dahin nicht zu rechnen.
Das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT hat am Montag einen 6-Punkte-Plan zur Erhaltung der zivilgesellschaftlichen und gemeinwohlorientierten Organisationen in der Covid 19-Krise präsentiert und von Vizekanzler Kogler und Finanzminister Blümel ein Gespräch darüber verlangt. Eine Antwort darauf steht bislang ebenso aus, wie konkrete Hilfsangebote an die von der Corona-Krise genauso wie Profit-Unternehmen betroffenen gemeinnützigen, Nonprofit-Organisationen.
6_Punkte_Plan_Corona_BFG_finalEuropaweit geraten Gemeinnützige wegen der Corona-Pandemie und ihrer Folgen unter Druck. Zwar unterscheidet sich ihre Arbeitsweise und Struktur von Land zu Land, allerdings arbeiten alle seit Jahrzehnten an vorderster Front, um Menschen in schwierigen Situationen zu unterstützen, Menschenrechte einzufordern und auf Leerstellen und Nachteile politischer Maßnahmen aufmerksam zu machen.
Je weiter die Krise voranschreitet, desto deutlicher wird die vielseitige und grundlegende Funktion von gemeinnützigen Organisationen. Denn immer mehr Menschen brauchen Unterstützung. Die Arbeitslosigkeit steigt, wirtschaftliche Probleme nehmen zu, und es leiden vor allem jene unter der Krise, die davor schon benachteiligt waren.
Daher haben jetzt, angeführt von dem europäischen Dachverband European Civic Forum, 18 nationale NPO-Plattformen, darunter die IGO, in einem Schreiben an Kommissionspräsidentin Von der Leyen und Vizepräsidenten Jourova appelliert, den gemeinnützigen Sektor durch folgende Maßnahmen besonders zu schützen:
Die Gemeinnützigen sind ein starker Partner um diese Krise europaweit bestmöglich zu bewältigen und stehen in den Mitgliedsstaaten als solcher zu Verfügung.
Mehr als zwei Dutzend zivilgesellschaftliche Organisationen aus allen Mitgliedsländern haben sich dem Appell bisher mit ihrer Unterschrift angeschlossen. Hier besteht weiter die Möglichkeit dazu.
Wien (OTS) – Das Härtefallfondsgesetz sieht auch für Nonprofit-Organisationen (NPOs) die Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Härtefälle vor, die durch die Folgen von COVID-19 verursacht wurden. Während Selbstständige bereits seit einer Woche Soforthilfe aus dem Hilfsfonds beantragen können und bereits mehr als 85.000 Anträge positiv erledigt wurden, warten die ebenso von der Krise betroffenen gemeinnützigen Organisationen bis heute auf die Möglichkeit Anträge zu stellen. Die Mitglieder des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordern die Bundesregierung auf, jetzt rasch zu handeln, bevor die Arbeitsplätze zehntausender Menschen verloren gehen und dem wichtigen gemeinnützigen Sektor ein irreparabler Schaden entsteht.
Der Dritte Sektor mit seinen 250.000 Beschäftigten und einem Beitrag zur Bruttowertschöpfung in normalen Jahren von über 6 Mrd. Euro ist durch die COVID-19-Pandemie doppelt betroffen: Einerseits sind viele Einrichtungen gesperrt und zur Untätigkeit verurteilt, anderseits sind insbesondere NPOs im Pflege-, Behinderten- und Gesundheitsbereich durch enorme Mehrkosten belastet. Für sie gibt es auch noch keinen Zugang zu Garantien zur Aufrechterhaltung der Liquidität bei allfälligen Zwischenfinanzierungen.
Um auch die gemeinnützigen Organisationen gut durch die Krise zu bringen, ist es dringend notwendig, dass:
Die im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT zusammengeschlossenen Verbände, die die Bedarfe ihrer Mitglieder in dieser Krise kennen, wie niemand sonst, bieten der Regierung außerdem ihre Zusammenarbeit bei der raschen und treffsicheren Umsetzung an, um einen bleibenden Schaden vom Sektor abzuwenden und die Arbeitsplätze zehntausender Menschen in Österreich zu sichern.
Wie jede*n einzelne*n von uns, stellt die COVID-19 Krise auch die Qualität der Zusammenarbeit und Solidarität unter den gemeinnützigen Organisationen und ihren Verbänden und Netzwerken auf die Probe. Die IGO spielt dabei eine zentrale Rolle.
In Österreich gibt es über 120.000 Vereine und mehrere tausend gemeinnützige Kapitalgesellschaften (GmbH) und Stiftungen. Viele davon, aber längst nicht alle, sind in Verbänden und Netzwerken zusammengeschlossen, in der Hoffnung, gemeinsam mehr zu erreichen, als alleine. So divers und verschieden, wie die gemeinnützigen Organisationen, sind auch ihre Interessenvertretungen: so hat jede „Branche“, also Soziales, Gesundheit, Kinder, Jugend, Bildung, Kultur, Umwelt usw. mindestens einen, in den meisten Fällen sogar mehrere Verbände und Dachorganisationen.
Zu der von der IGO im Oktober 2015 organisierten „Ersten Österreichischen Dachverbandskonferenz des Dritten Sektors“ waren mehr als 70 Verbände und Netzwerke geladen, etwa die Hälfte von ihnen hat auch daran teilgenommen. Etwa ein Dutzend von ihnen hat ein Jahr später das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT gegründet. Inzwischen ist das BÜNDNIS auf 19 Mitglieder und Partner*innen angewachsen.
Mit dem Anfang 2020 von der türkis-grünen Regierung präsentierten Regierungsübereinkommen kann das BÜNDNIS auf seinen bisher größten Erfolg verweisen: viele seiner Vorschläge zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements und gemeinwohlorientierter Arbeit für die Gesetzgebungsperiode 2019-2024 wurden fast 1:1 in das Regierungsprogramm übernommen.
Die Hoffnung der BÜNDNIS-Mitglieder, dass es in den kommenden Wochen und Monaten gemeinsam mit den jeweiligen, sachlich zuständigen Minister*innen und ihren Ressorts an die Umsetzung der Maßnahmen geht, wurde jetzt durch die COVID-19 Pandemie und den dadurch ausgelösten Krisenmodus in der Regierung zunichte gemacht.
Vielmehr wurde sehr rasch klar, dass auch gemeinnützige Organisationen massiv von den Folgen der Pandemie und den von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen zu ihrer Eindämmung betroffen sind: immerhin arbeiten in diesem „dritten“ Sektor circa 250.000 Menschen und 2,3 Millionen Freiwillige, die unverzichtbare Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge, für die Umwelt und für den sozialen Frieden in Österreich erbringen. Das Ausbleiben von Spenden und Sponsoring und die Unmöglichkeit, vereinbarte Leistungsverträge und Fördervereinbarungen zu erfüllen, bei gleichzeitig in der Regel fehlenden Rücklagen, bringt viele Vereine und soziale Unternehmen sehr rasch an den Rand der Existenz.
Derzeit sind die einzelnen Verbände und das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT bemüht, die absehbaren Auswirkungen der Krise auf ihre Mitglieder zu evaluieren und geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung des Fortbestands der am stärksten betroffenen Organisationen und ihrer Leistungen zu identifizieren. Im Dialog mit Parlamentarier*innen aller Parteien, den Kabinettsmitgliedern und Beamt*innen der zuständigen Ministerien – in der Hauptsache sind das das Sozial-, Kultur-, Arbeits-, Außen- und Finanzministerium – wird versucht sicherzustellen, dass die Anliegen und Bedarfe der gemeinnützigen Organisationen angesichts der vielen gesamtwirtschaftlichen und -gesellschaftlichen Probleme, die jetzt eine rasche Antwort verlangen, nicht untergehen.
Die IGO bietet sich dabei wie kein anderes Mitglied im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT dafür an, die Koordination und Sprecherrolle zu übernehmen und den Informationsfluss und Austausch unter den Mitgliedern sicherzustellen: ihre Statuten enthalten keinerlei Einschränkung auf eine bestimmte „Branche“, bestimmte Organisationen oder bestimmte Berufsgruppen, sondern halten sie dazu an, ihre Leistungen für den gesamten Sektor zu erbringen.
Einen Haken hat die Sache aber: während die klassischen Sozialpartner, die manche Beobachter vor noch gar nicht so langer Zeit für verzichtbar hielten, jetzt wieder Hochkonjunktur haben und gemeinsam mit der Regierung am Tisch sitzen, um geeignete – bestimmt wichtige – Maßnahmen zu Gunsten ihrer Mitglieder zu vereinbaren, stehen die IGO, steht das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT und stehen ihre Mitglieder (wie ein bekannter Baumeister beim „Kaiser von Österreich“…) „draußen vor der Tür“. Von den nicht vorhandenen Ressourcen für eine beständige und nachhaltige Interessenvertretung ganz zu schweigen.
Aber vielleicht ist das ein Umstand, den es jetzt, als Konsequenz der Krise, gelingt gemeinsam zu ändern. Zeit wär’s.
„Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt!“
Wilhelm Busch
IGO-Jahresbericht-2019-komprimiert
Das Anfang Jänner von ÖVP und GRÜNEN präsentierte Regierungsprogramm räumt der Freiwilligenarbeit, den gemeinnützigen Organisationen und der Zivilgesellschaft wieder den ihnen gebührenden Platz ein. Auch soziale Unternehmen sollen mehr als bisher gefördert werden. Wir haben die wichtigsten Punkte aus dem Regierungsprogramm hier für Sie zusammengefasst:
Bürgerfreundliche Rechtssetzung im Sinne der „Better-Regulation“-Strategie orientiert an internationalen Ansätzen wie in Deutschland und den Niederlanden
Ehrenamtliche Tätigkeit und zivilgesellschaftliches Engagement anerkennen und wertschätzen
Klare Differenzierung zwischen Aktivitäten der politischen Parteien und der Zivilgesellschaft
Ehrenamtliches zivilgesellschaftliches Engagement, das ohne Gegenleistung getätigt wird, soll durch die Regelung des Parteiengesetzes nicht beschränkt werden. Diesbezüglich ist eine Regelung speziell zu Sachspenden zu prüfen.
Aufwertung und Absicherung des Ehrenamtes
KESt-Befreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen (Ausarbeitung eines Konzepts mit klarem Kriterien-Set durch die zuständigen Ministerien für Finanzen und Klima)
Prüfung einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen und des Antrags- und Anerkennungsverfahrens für die Spendenabsetzbarkeit, mit dem Ziel der Vereinfachung und Prüfung der Voraussetzung der Unmittelbarkeit
Klare und praktikable Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen sollen gefunden werden.
Modernisierung der Bundesabgabenordnung (BAO) mit dem Ziel der Prozesseffizienz und der Wahrung hoher Qualität (z.B. Reform des Verfahrensrechts, Verkürzung der Verfahrensdauer, Weiterentwicklung/ Einführung von kooperativen Verfahren, begleitende Kontrolle, Ausweitung des Auskunftsbescheids)
Zielgruppenspezifische öffentliche Finanzierungsinstrumente bzw. Ausweitung und Öffnung bestehender Finanzierungsprogramme für Social Entrepreneurs
Die Bundesregierung bekennt sich zur steuerlichen Begünstigung der gemeinnützigen Aktivitäten von Stiftungen und prüft die weitere Förderung sozialer Innovationen.
Prüfung einer Reform der Gemeinnützigkeitsbestimmung durch Ausweitung auf Social Entrepreneurs
Stärkung der ehrenamtlichen Aktivitäten (in Vereinen etc.) auf regionaler Ebene; Ehrenamt ist eine tragende Säule gelungener Integration vor Ort. Gemeinsame Verantwortung für eine gemeinsame Sache hilft Vorbehalte abzubauen und stellt das Gemeinsame vor das Trennende.
Evaluierung des Instruments der Schutzzonen
Prüfung der Verbesserung des Rechtsschutzes bei Untersagung von Versammlungen
Forschung zur Demokratiestärkung
Publikation eines regelmäßigen „Freiwilligen-Berichts“
Schaffung eines Ehrenamtsgütesiegels, um die freiwillige und zivilgesellschaftliche Arbeit und die dadurch erworbenen Qualifikationen (insbesondere bei jungen Menschen) zu zertifizieren, zu dokumentieren und gegebenenfalls bei Bewerbungen zu berücksichtigen
Einrichtung einer Koordinations-, Beratungs- und Servicestelle für Freiwillige, gemeinnützige Vereine, Stiftungen und soziale Unternehmen
Überprüfung der Abgrenzung von Ehrenamt und Freiwilligenarbeit von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Arbeitsgruppe mit betroffenen Stakeholdern zur Einrichtung eines eigenen Satellitenkontos in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, um auch die wirtschaftliche Bedeutung von gemeinnütziger, zivilgesellschaftlicher und freiwilliger Arbeit sichtbar zu machen
Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts und steuerrechtlicher Rahmenbedingungen für Gemeinnützige unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertreter des betroffenen Sektors
Entwicklung einer nationalen Strategie für das Freiwilligenengagement („Stakeholderprozess“)
Ausbau von Engagement fördernder Infrastruktur (z.B. Freiwilligenagenturen) in enger Abstimmung mit Ländern und Gemeinden (insbesondere für jüngere und ältere Menschen)
Evaluierung des Freiwilligengesetzes in Hinblick auf die Relevanz für alle Freiwilligen in Österreich
Gleichberechtigter Zugang gemeinnütziger Organisationen bei Start-up-, Innovations- und Digitalisierungsförderung
Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Förderungen
Verbesserung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Erbringung gemeinwohlorientierter Leistungen (bei Förderungen)
Förderung von Innovationsprojekten im Bereich gemeinnütziger Arbeit und Partizipation
Inklusion und Integration in Zivilgesellschaft und Ehrenamt fördern
Aufwertung des Ehrenamts und des zivilgesellschaftlichen Engagements
Spendenabsetzbarkeit für Vereine im Bildungsbereich ausweiten
Eine Teilnahme an Open Government Partnership wird geprüft.