Auf einer Pressekonferenz am 30. Jänner stellte sich das neue BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT vor: Stefan Wallner, neuer BÜNDNIS-Geschäftsführer, sowie die Vorstandsvorsitzende Annemarie Schlack und Peter Kaiser, stv. Vorstandsvorsitzender, präsentierten die neue Interessenvertretung des gemeinnützigen Sektors und der Freiwilligenorganisationen.

Die Krisen der letzten Jahre zeigen einmal mehr: Ohne die gemeinnützigen Organisationen würden Sozialpolitik und humanitäre Hilfe nicht funktionieren, Klima und Tierschutz hätten keine laute Stimme, Kultur und Sport wären minimales Pflichtprogramm, Menschenrechte und freie Meinungsäußerung noch mehr unter Druck. Um diese Leistungen aufrecht zu erhalten und zu fördern, muss die Regierung ihre Versprechen im Regierungsprogramm umsetzen und dringend auch betroffene gemeinnützige Organisationen in der Teuerungskrise unterstützen.

Der gemeinsame Vorstoß der Organisationen im gemeinnützigen Sektor beeindruckt die Öffentlichkeit: Nicht nur der ORF berichtet im Rahmen der ZIB und der Radionachrichten über das neue BÜNDNIS. Auch Standard, Presse, Kurier und zahlreiche andere Medien greifen unsere Botschaft auf.

 

 

 

Warum wir dieses BÜNDNIS brauchen

Österreich verfügt über eine enorme Vielfalt und einen großen Reichtum an gemeinnützigen Organisationen. Gemeinnützige Organisationen erfüllen gesellschafts- und demokratiepolitisch wichtige und sozial-karitative Aufgaben. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren des gesellschaftlichen Ganzen. Darüber hinaus erbringen sie einen relevanten Beitrag zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung.

Dieser liegt laut NPO-Institut vorsichtig geschätzt bei mindestens € 10,3 Mrd. Euro an nomineller Bruttowertschöpfung, was ca. 4% des BIP ausmacht. Vorsichtig geschätzt arbeiten 6% aller unselbständig Beschäftigten in NPOs, weitere 2,3 Millionen Menschen – das sind 31% der Bevölkerung – sind in einer Organisation freiwillig tätig.

 

Wer versammelt sich im BÜNDNIS

Diese unverzichtbaren Leistungen müssen gestärkt und geschützt werden. Darum haben wir das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT als die Interessenvertretung des gemeinnützigen Sektors und der Freiwilligenorganisationen in Österreich gegründet.

13 Verbände (mit über 3000 Mitgliedsorganisationen) und 70 Einzelorganisationen aus allen Bereichen der Zivilgesellschaft – von Umwelt über Menschenrechte bis Inklusion, von Kultur über Soziales bis humanitäre Hilfe – haben sich in diesem Bündnis zusammengeschlossen.

Wir werden die starke Stimme für den gemeinnützigen Sektor und die Freiwilligenorganisationen sein und gemeinsam im aktiven Dialog mit der Politik die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Organisationen und Freiwilligenarbeit verbessern.

 

Wofür das BÜNDNIS arbeitet

  • bessere rechtliche, politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für gemeinnützige und Freiwilligenorganisationen
  • zuverlässige Einbindungen der gemeinnützigen Organisationen und Verbände in die Politikgestaltung, von der sie betroffen sind
  • mehr Sichtbarkeit für den gemeinnützigen Sektors und dessen Leistungen für die Gesellschaft
  • Förderung des freiwilligen, zivilgesellschaftlichen Engagements in Österreich

 

Wie das BÜNDNIS arbeitet

  • Wir beobachten und reflektieren Politikgestaltungs- und Gesetzgebungsprozesse auf nationaler und europäischer Ebene
  • Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Mitgliedern, informieren und bieten eine Plattform zum Austausch
  • Wir leisten Öffentlichkeitsarbeit (Website, Newsletter, Pressekonferenzen, Pressemitteilungen, sonstige Kommunikationsmaßnahmen)
  • Wir organisieren Veranstaltungen (Vorträge, Seminare, Webinare, Kongresse usw.)
  • Wir unterstützen unsere Mitglieder mit Informations- und Beratungsdienstleistungen

 

Ihr möchtet das BÜNDNIS stärken und von Anfang an mitgestalten?

Wir freuen uns über Mitgliedschaftsanfragen von gemeinnützigen und Freiwilligenorganisationen.

Schreibt uns unter: office@gemeinnützig.at

 

Bei der Veranstaltung ZIVILGESELLSCHAFT VOR DER WAHL: Wie halten es die Parteien mit ehrenamtlicher und gemeinnütziger Arbeit?, am 9. September 2019 in der Wiener Urania, hat das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT unter der Überschrift Gemeinnützigkeit – Transparenz – Beteiligung seine Vorschläge zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements und gemeinwohlorientierter Arbeit für die Gesetzgebungsperiode 2019-2024 präsentiert.

Österreich verfügt mit über 125.000 Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften über eine enorme Vielfalt und einen großen Reichtum an zivilgesellschaftlichen Organisationen. Rund 2,3 Mio. Menschen engagieren sich ehrenamtlich in diesen Organisationen, 250.000 Menschen sind dort beschäftigt.

Die Politik hat in der Vergangenheit immer wieder versprochen, die Rahmenbedingungen gemeinnütziger Arbeit zu verbessern und zivilgesellschaftliche Organisationen in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Gehalten worden ist dabei allerdings wenig – im Gegenteil: Viele zivilgesellschaftliche Organisationen und Bereiche haben den Eindruck, dass die Rahmenbedingungen eher schwieriger geworden sind, dass die Einbindung in letzter Zeit sogar zurückgegangen ist und einzelne Organisationen undifferenzierten Angriffen seitens politischer Akteure ausgesetzt waren.

Die Mitglieder des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordern deshalb von den politischen Parteien und der nächsten Regierung, dass diese Entwicklung in der kommenden Legislaturperiode umgekehrt wird und Maßnahmen zur Stärkung dieses für das demokratische Gefüge so wichtigen Bereichs gesetzt werden.

Dazu gehören unter anderem:

  • Ausdrückliche Betonung des Stellenwerts von zivilgesellschaftlichem Engagement und gemeinnütziger Arbeit im Regierungsprogramm
  • Eigene Zuständigkeit für Zivilgesellschaft im Bundeskanzleramt, Bündelung der Kompetenzen (inkl. Vereins- und Stiftungsrecht), Einrichtung einer Koordinations-, Beratungs- und Servicestelle für gemeinnützige Vereine, Stiftungen und soziale Unternehmen und Ausschilderung im Namen des zuständigen Ministeriums („Ministerium für Zivilgesellschaft“)
  • Einrichtung eines eigenen Satellitenkontos in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, um auch die wirtschaftliche Bedeutung von gemeinnütziger und freiwilliger Arbeit sichtbar zu machen
  • Laufende Erhebung der Zahl der Freiwilligen im Rahmen der Statistik Austria
  • Alle zwei Jahre Vorlage eines Freiwilligenberichts durch das zuständige Ministerium an das Parlament
    • Vertretung der zivilgesellschaftlichen Organisationen im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
  • Verbesserung der Spendenabsetzbarkeit (§ 4a EStG): Vereinfachung der Bestimmungen, Ausweitung der spendenbegünstigten Zwecke (z.B. Bildung, Sport, Tierschutz), Anhebung der Einkommensgrenze auf 20% (analog der BRD), Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts unter Beteiligung von Vertreter/innen des gemeinnützigen Sektors
  • Ausweitung der Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für gemeinnütziges Stiften (§ 4b EStG)
  • Klare Abgrenzung von Ehrenamt und Freiwilligenarbeit von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von EStG und ASVG (inkl. Adaptierung § 36 ArbVG-Arbeitnehmerbegriff)
  • Einrichtung einer eigenen, für gemeinnützige Organisationen zuständigen Abteilung im Finanzamt Österreich
  • Erhöhung des Tagsatzes der steuerfreien Kostenersätze für Freiwillige (wurden seit 15 Jahren nicht angepasst, dzt. € 26,40) bzw. Ausweitung der einkommensteuerbefreiten Bezüge im § 3 Abs 1 Zi 16c EStG
  • Absicherung aller Bereiche freiwilligen Engagements in einer einheitlichen Unfallversicherung
  • Flächendeckender Ausbau von Engagement fördernder Infrastruktur (z.B. Freiwilligenagenturen)
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Förderungen
  • Möglichkeit der rechtsverbindlichen Bestätigung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine steuerliche Begünstigung anhand der Rechtsgrundlage (vorbehaltlich der tatsächlichen Geschäftsführung) – „Gemeinnützigkeitsbescheid“
  • Schaffung von Rechtssicherheit bei der Umsatzsteuerpflicht für Leistungs- und Förderverträge mit der öffentlichen Hand: echte Umsatzsteuerbefreiung von Förderverträgen, Refundierung einer allfälligen Umsatzsteuer bei Leistungsverträgen
  • Befreiung gemeinnütziger Organisationen von Gebühren bei Mietverträgen, Grundsteuer und Kommunalsteuer
  • Verbesserung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei der Erbringung gemeinwohlorientierter Leistungen: verbindliche Förderzusagen vor Beginn der Leistungserbringung, mehrjährige Rahmenverträge mit Valorisierungsklauseln
  • Vereinheitlichung der Abrechnungsmodalitäten von Leistungen, Vermeidung von Mehrgleisigkeiten bei den Kontrollen, Konzentration bei den Kontrollen auf wirklich wesentliche Aspekte, Entlastung beim bürokratischen Aufwand und bei überzogenen Strafbestimmungen
  • Gleichberechtigter Zugang gemeinnütziger Organisationen bei Start-Up, Innovations- und Digitalisierungsförderungen
  • Erstellung jährlicher Vorhabensberichte der Bundes- und Landesregierungen, um frühzeitige Partizipation zu ermöglichen (ähnlich wie auf EU-Ebene)
  • Zugänglichmachung aller Studien, die von der öffentlichen Hand in Auftrag gegeben werden
  • Möglichkeit für interessierte Organisationen, Initiativen und Bürger/innen, sich auf eine Begutachtungsliste für Gesetzesvorhaben und Verordnungen setzen zu lassen (Push-Prinzip)
  • Verpflichtende Begutachtungsverfahren mit mindestens sechswöchiger Begutachtungsdauer und Hearings (z.B. im Rahmen der parlamentarischen Ausschussberatungen)
  • Umsetzung der bereits im Jahr 2008 beschlossenen Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung in allen Politikbereichen
  • Förderung von Innovationsprojekten im Bereich gemeinnütziger Arbeit und Partizipation (z.B. GovLab Austria)

 

Download: Gemeinnützigkeit – Transparenz – Beteiligung 2019-2024

Download: Presseaussendung vom 9. September 2019

Breites Bündnis aus gemeinnützigen Vereinen, Wohlfahrtsträgern, Stiftungen und sozialen Unternehmen fordert die Regierung dringend zum Dialog auf

Wien, 19.11.2018 (ots). Die Regierungsarbeit findet weitgehend unter Ausschluss der Zivilgesellschaft statt. Das zeigt nicht zuletzt das Rating des weltweit tätigen anerkannten Netzwerks CIVICUS, das die Mitgestaltung aber auch Gefährdung zivilgesellschaftlicher Organisationen bewertet. Bei der aktuellen Überprüfung wurde das Rating für Österreich von „offen“ auf „eingeengt“ heruntergesetzt. Begründet wird die Entscheidung unter anderem damit, dass die Regierung den strukturierten Dialog mit der organisierten Zivilgesellschaft verweigere und diese öffentlich immer wieder diskreditiere.

„Wir sind von der Herabstufung durch CIVICUS leider nicht überrascht, denn wir beobachten schon länger, dass sich die Regierung von einem sehr überschaubaren Personenkreis beraten lässt und offenbar keinen Wert auf ein größeres Miteinander legt. Nicht zufällig hat sich erst vor wenigen Tagen auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) besorgt über die Qualität der Gesetzgebung geäußert“, so Franz Neunteufl, Sprecher des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT.

Bereits unmittelbar nach der Nationalratswahl im Oktober 2017 hatte das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT seine Vorstellungen zu Partizipation und Einbindung präsentiert und die jetzigen Regierungsparteien dazu eingeladen, die gesammelte Erfahrung und Expertise zivilgesellschaftlicher Organisationen einzuholen. „Bislang gab es aber keinen strukturierten Dialog. Wir bedauern das zutiefst und sind der Meinung, dass hier die Chance vergeben wird, Qualität und Akzeptanz von politischen Entscheidungen zu erhöhen“, so Neunteufl.

Maßnahmen für eine verbesserte Einbindung der Zivilgesellschaft sind etwa verpflichtende Begutachtungsverfahren von mindestens sechswöchiger Dauer sowie die Ernennung einer Person auf Regierungsebene, die für einen regelmäßigen, strukturierten Dialog zwischen Zivilgesellschaft, Regierung und dem Parlament sorgt. Außerdem wichtig: die Entwicklung einer bundesweiten Strategie zur Aufwertung und Stärkung des Freiwilligenwesens, der Gemeinnützigkeit und des gemeinwohl-, nicht profitorientierten sozialen Unternehmertums.

„Wir suchen den Dialog mit der Politik. Dafür braucht es Rahmenbedingungen, klare Regeln und definierte Ansprechpersonen. Das ist derzeit nicht gegeben. Wir fordern die Regierung auf, ihre Haltung zu ändern, und den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Regierung, Verwaltung und Zivilgesellschaft zu suchen, um dadurch den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft zu stärken“, so Neunteufl abschließend.

Rückfragehinweis: DI Franz Neunteufl, Sprecher des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT, Tel. 0664 5747584, kontakt@www.gemeinnuetzig.at

Im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT sind derzeit 18 Verbände und Netzwerke mit mehr als 1000 Mitgliedsorganisationen aus den Bereichen Soziale Wohlfahrt, Beschäftigung, Inklusion, Kultur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit zusammengeschlossen.

BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT begrüßt zugesicherte Klarstellungen des BMI und fordert schnellstmöglich Rechtssicherheit für gemeinnützige Organisationen.

Wien (OTS) – Ab 25. Mai gelten die Neuerungen im österreichischen Datenschutzgesetz. Betroffen ist jede Körperschaft, die personenbezogene Daten verarbeitet, etwa jene von Mitgliedern. Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Danach drohen hohe Geldstrafen. Besonders für kleine, ehrenamtlich geführte Vereine ist die Erfüllung der neuen Vorgaben mit erheblichen Schwierigkeiten und Hürden verbunden. Das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT appelliert an den Gesetzgeber und an die Datenschutzbehörde, die am Montag im Datenschutzratzugesicherten Klarstellungen prompt umzusetzen. Gemeinnützige Organisationen sollen von überschießenden Verpflichtungen ausgenommen und Rechtssicherheit gewährleistet werden!

Gemeinnützige Organisationen müssen im Zuge der Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen beispielsweise auch sensible Daten verarbeiten. Zur Erfüllung ihrer wohltätigen Aufgaben sind sie zudem auf Spenden angewiesen. Die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellen daher gerade Österreichs Spendenorganisationen vor große Herausforderungen und sind mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. „„Eine große Hürde ist bereits die notwendige technische und rechtliche Expertise, um die komplexen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. In vielen Bereichen bestehen zudem noch rechtliche Unsicherheiten, die erst beseitigt werden müssen.““, warnt Franz Neunteufl, Sprecher des Bündnisses. „Datenverarbeiter“ müssen unter Umständen aufwändige und kostenintensive Datenschutz-Folgeabschätzungen durchführen.

BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordert „White-List“ für gemeinnützigen Sektor

Durch Verordnung der Datenschutzbehörde können Datenanwendungen in Form einer „White-List“ explizit von der neuen Verpflichtung zur Durchführung von Datenschutz-Folgeabschätzungen ausgenommen werden. Das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT – ein Zusammenschluss aus 18 Verbänden und Netzwerken mit mehr als 1000 Mitgliedern aus den Bereichen Soziale Wohlfahrt, Beschäftigung, Kultur, Inklusion, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit – appelliert daher an die Datenschutzbehörde, den Begutachtungsprozess für eine „White-List“ rasch umzusetzen und für die erforderliche Rechtssicherheit zu sorgen. Nur so kann ein Schaden für den gemeinnützigen Sektor in Österreich abgewendet werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung enthält eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen, was die praktische Umsetzung erheblich erschwert. Das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordert deshalb die Datenschutzbehörde auf, der Ankündigung der Bundesregierung entsprechend den gemeinnützigen Vereinen auch beratend zur Seite zu stehen und verstärkt Verwarnungen einzusetzen, bevor gestraft wird.

Im Gegenzug bietet das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT an, eine/n Vertreter/in in den Datenschutzbeirat zu entsenden und mitzuhelfen seinem gesetzlichen Auftrag gemäß die Entwicklung des Datenschutzes in Österreich zu beobachten und Vorschläge für seine Verbesserung zu erarbeiten.

Rückfragehinweis:
Dr. Andreas Anker, Presse Fundraising Verband Austria
T: 0676/4214706, E: presse@fundraising.at

BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordert am Internationalen Tag des Ehrenamts klare Zuständigkeit für den dritten Sektor in der neuen Regierung

Wien (OTS) – Gemeinnützige Vereine, Stiftungen und andere Non-Profit Organisationen beschäftigen fast eine Viertel Million Menschen; rund 2,3 Mio. Menschen engagieren sich ehrenamtlich in diesen Organisationen. Ihre Leistungen werden immer wichtiger und die Beschäftigung in diesem Bereich weiter wachsen.

Um diesen wichtigen Sektor zu fördern, erinnert das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT am Tag des Internationalen Ehrenamts an die Vorschläge, die es nach der Wahl allen im Parlament vertretenen Parteien übermittelt hat.

Zentraler Punkt dieser Vorschläge ist die Forderung nach einer klaren Zuständigkeit in der Person eines Regierungsmitglieds oder Regierungsbeauftragten, die für einen regelmäßigen, strukturierten Dialog zwischen Vertreter/innen der Zivilgesellschaft, der Regierung und dem Parlament zur Verfügung steht.

Franz Neunteufl, Sprecher des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT: „Wir fordern von der nächsten Regierung, dass sie neue Formen offenen Regierens entwickelt und die Expertise unserer Mitglieder in ihre Entscheidungen einbezieht. Dafür braucht es eine klare Zuordnung der Verantwortung in der Regierung.“

Im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT sind 18 Verbände und Netzwerke mit mehr als 1000 Mitgliedsorganisationen aus den Bereichen Soziale Wohlfahrt, Beschäftigung, Kultur, Inklusion, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit zusammengeschlossen.

Rückfragehinweis:
Franz Neunteufl, Tel. 0664 5747584,

E-Mail: kontakt@www.gemeinnuetzig.at

www.gemeinnuetzig.at