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BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT begrüßt zugesicherte Klarstellungen des BMI und fordert schnellstmöglich Rechtssicherheit für gemeinnützige Organisationen.

Wien (OTS) – Ab 25. Mai gelten die Neuerungen im österreichischen Datenschutzgesetz. Betroffen ist jede Körperschaft, die personenbezogene Daten verarbeitet, etwa jene von Mitgliedern. Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Danach drohen hohe Geldstrafen. Besonders für kleine, ehrenamtlich geführte Vereine ist die Erfüllung der neuen Vorgaben mit erheblichen Schwierigkeiten und Hürden verbunden. Das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT appelliert an den Gesetzgeber und an die Datenschutzbehörde, die am Montag im Datenschutzratzugesicherten Klarstellungen prompt umzusetzen. Gemeinnützige Organisationen sollen von überschießenden Verpflichtungen ausgenommen und Rechtssicherheit gewährleistet werden!

Gemeinnützige Organisationen müssen im Zuge der Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen beispielsweise auch sensible Daten verarbeiten. Zur Erfüllung ihrer wohltätigen Aufgaben sind sie zudem auf Spenden angewiesen. Die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellen daher gerade Österreichs Spendenorganisationen vor große Herausforderungen und sind mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. „„Eine große Hürde ist bereits die notwendige technische und rechtliche Expertise, um die komplexen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. In vielen Bereichen bestehen zudem noch rechtliche Unsicherheiten, die erst beseitigt werden müssen.““, warnt Franz Neunteufl, Sprecher des Bündnisses. „Datenverarbeiter“ müssen unter Umständen aufwändige und kostenintensive Datenschutz-Folgeabschätzungen durchführen.

BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordert „White-List“ für gemeinnützigen Sektor

Durch Verordnung der Datenschutzbehörde können Datenanwendungen in Form einer „White-List“ explizit von der neuen Verpflichtung zur Durchführung von Datenschutz-Folgeabschätzungen ausgenommen werden. Das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT – ein Zusammenschluss aus 18 Verbänden und Netzwerken mit mehr als 1000 Mitgliedern aus den Bereichen Soziale Wohlfahrt, Beschäftigung, Kultur, Inklusion, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit – appelliert daher an die Datenschutzbehörde, den Begutachtungsprozess für eine „White-List“ rasch umzusetzen und für die erforderliche Rechtssicherheit zu sorgen. Nur so kann ein Schaden für den gemeinnützigen Sektor in Österreich abgewendet werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung enthält eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen, was die praktische Umsetzung erheblich erschwert. Das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordert deshalb die Datenschutzbehörde auf, der Ankündigung der Bundesregierung entsprechend den gemeinnützigen Vereinen auch beratend zur Seite zu stehen und verstärkt Verwarnungen einzusetzen, bevor gestraft wird.

Im Gegenzug bietet das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT an, eine/n Vertreter/in in den Datenschutzbeirat zu entsenden und mitzuhelfen seinem gesetzlichen Auftrag gemäß die Entwicklung des Datenschutzes in Österreich zu beobachten und Vorschläge für seine Verbesserung zu erarbeiten.

Rückfragehinweis:
Dr. Andreas Anker, Presse Fundraising Verband Austria
T: 0676/4214706, E: presse@fundraising.at

„Schwarzer Tag für Partizipation in Österreich“

Wien (OTS) – Das Bündnis für Gemeinnützigkeit, ein Zusammenschluss von 18 Dachverbänden, die zusammen über 1000 zivilgesellschaftliche Organisationen und mehrere 10.000 Beschäftigte aus unterschiedlichen Bereichen repräsentieren, kritisiert die Vorgangsweise beim Datenschutzanpassungsgesetz, das heute im Nationalrat beschlossen werden soll.

Entgegen allen Usancen wurde bereits lang vor dem Ende der Begutachtungsfrist eine Regierungsvorlage eingebracht; einen Tag nach dem Ende dieser Frist wurde das Gesetz im Verfassungsausschuss in neuer Fassung von den Regierungsparteien durchgewinkt. „Deutlicher kann man das Desinteresse der Bundesregierung an den von diesem Gesetz in erheblichem Maße betroffenen Organisationen nicht ausdrücken, kritisiert der Sprecher des Bündnisses, Franz Neunteufl.

„Das ist ein schwarzer Tag für die Partizipation in Österreich.“

„Wie die mehr als hundert eingebrachten Stellungnahmen zeigen, besteht durchaus noch Diskussions- und Klärungsbedarf“, so Neunteufl weiter. Das Bündnis appelliert nun an die Abgeordneten dieses fragwürdige Vorgehen nicht mitzutragen und eine weitergehende Diskussion über dieses Vorhaben zu ermöglichen. „Besser ein vernünftiges Gesetz etwas später als ein unausgegorenes Provisorium, das nachträglich saniert werden muss“, Franz Neunteufl abschließend.

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit fordert unter anderem mehr Transparenz und eine strukturierte Einbindung der Zivilgesellschaft in den politischen Diskussionsprozess und in die Gesetzwerdungsverfahren.

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Rückfragehinweis:

Franz Neunteufl

Tel. 0664 5747584

E-Mail: kontakt@www.gemeinnuetzig.at

www.gemeinnuetzig.at

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